Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Grundlage für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich abweichenden Konditionen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Wir erkennen sie auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich nach Eingang bei uns widersprechen. Sollten die Geschäftsbedingungen eines Kunden eine gleichartige Klausel enthalten, so erklärt der Kunde durch Annahme der Ware, dass er das Geschäft zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abschließen will. Diese Bedingungen gelten auch für alle weiteren Bestellungen und Vertragsabschlüsse, die der Kunde in Zukunft erteilt bzw. die mit dem Kunden in Zukunft zustande kommen, ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem Fall auf sie Bezug nehmen. Eine Abänderung dieser Geschäftsbedingungen bedarf eines gesonderten Abänderungsvertrages mit dem Kunden in Schriftform. Mündlich getroffene Vereinbarungen über Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Dies gilt auch für Abänderungen des vorstehend vereinbarten Formzwanges.

§ 2 Angebote und Abschlüsse

Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend und unverbindlich. Der Kunde bleibt an das von ihm erteilte Auftragsangebot 21 Tage gebunden. Verträge und sonstige Vereinbarungen kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Entgegennahme der von uns gelieferten Waren zustande. Enthält die Auftragsbestätigung Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gegenüber dem Auftragsangebot des Kunden, so gilt das Einverständnis des Kunden als gegeben, wenn dieser nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Ist der Zeitpunkt des Zuganges der Auftragsbestätigung bei dem Kunden von uns nicht nachzuweisen, so gilt die Auftragsbestätigung 5 Werktage nach Ausgang bei uns als zugegangen. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden oder durch Vertreter vermittelte Geschäfte werden erst durch unser schriftliche Bestätigung verbindlich.

§ 3 Preise

Unsere Preise gelten in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich nach unserer Wahl ab Lager oder ab Werk. Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, Porto, Anfuhr und sonstige Spesen sind in den Angeboten nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin eine wesentliche Änderung unserer maßgeblichen Kostenfaktoren – insbesondere Vorlieferanten-, Lohn- und Transportkosten ein oder verändern sich sonstige direkte oder indirekte preiswirksame öffentliche Abgaben, so behalten wir uns vor, den Preis in angemessenem Umfang anzupassen.

§ 4 Zahlung

Forderungen über Maschinen, Maschinenteile, Werkzeuge und Serviceleistungen sind zahlbar gemäß der im Kaufvertrag, Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen.
Werden Zahlungen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum geleistet, gestundet oder später als gesondert vereinbart gezahlt, so werden für die Zeit ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von mindesten 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Wir behalten uns vor, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Mahnkosten gehen vom Zeitpunkt des Verzuges an zu Lasten des Kunden werden mit 6,00 € zzgl. Portoauslagen je Mahnschreiben berechnet. Bei gerichtlicher Beitreibung sind die zusätzlich entstehenden Bearbeitungskosten mit 80,00 € zu vergüten. Die Aufrechnung des Kunden mit etwaigen Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Unsere Forderungen aus sämtlichen, auch zeitlich nachfolgenden Geschäften werden sofort fällig, wenn diese Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt. Zahlt der Kunde in einem solchen Fall den fälligen Gesamtbetrag nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder uns genehme Sicherheiten zu fordern oder Zurückbehaltungsrechte bis zur Begleichung fälliger Forderungen geltend zu machen. Bringt der Kunde in einer ihm gesetzten Frist solche Sicherheiten nicht bei, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Kunde ermächtigt uns schon jetzt, in den genannten Fällen den Betrieb des Kunden zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport auszuführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Lieferers verlassen hat.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Eine unvollständige Lieferung bzw. offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel nach deren Entdeckung, innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu überzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung und beträgt für Neuware 6 Monate. Die mangelhafte Ware wird von uns kostenlos nachgebessert oder es wird einwandfreier Ersatz geliefert. Macht der Kunde nach dem Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen von seinem Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages in angemessener Frist keinen Gebrauch, so können wir unsererseits von dem Vertrag zurücktreten. Eine Minderung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Katalog- und listenmäßige Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

Gebrauchtmaschinen, gebrauchte Ersatzteile, gebrauchte Werkzeuge und gebrauchter Zubehör, werden grundsätzlich verkauft wie sie stehen oder liegen, in dem Zustand, in welchem sie sich befinden, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Unsere Haftung für offene und versteckte Mängel ist hier ausgeschlossen, wie auch jegliche Schadensersatzpflicht. Gebrauchtmaschinen gelten mit Bestellung nach Besichtigung vor Abholung, Verladung oder Demontagebeginn als bedingungsgemäß abgenommen und genehmigt. Wird eine Gebrauchtmaschine betriebsbereit im Sinne dieser Geschäftsbedingungen verkauft so bedeutet dies, dass die Maschine elektrisch und mechanisch geprüft wurde und lediglich unter Leerlaufbedingungen lauf- und funktionsfähig ist. In keinem Fall wird eine Garantie gewährt.

Bei Gebrauchtwaren sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Werden unsere Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen nicht oder nur teilweise befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind oder auf der Verletzung von Schutzrechten beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus diesem Vertrag gegenüber dem Kunden aus jedem Rechtsgrund jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern oder verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns in voller Höhe abgetreten. Dabei ist gleich, ob die Veräußerung an einen oder mehreren Abnehmer erfolgt. Durch Aufnahme der Forderung in laufende Rechnungen und durch Saldierung wird die im Voraus erfolgte Abtretung nicht berührt. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für als Hersteller/Lieferant im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden, erlangen wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen, bei der Herstellung verwendeter Waren. Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum  an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns übergeht und dass der Kunde diese Güter für uns unentgeltlich in Verwahrung nimmt. Die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Sachen sind Vorbehaltswaren im Sinne dieser Bestimmung. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert, wird der Kaufpreis bereits jetzt an uns in voller Höhe unseres Miteigentums an der veräußerten Sache abgetreten. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, solange er nicht uns gegenüber gegen seine Verpflichtungen verstößt und nicht in Verzug gerät. Zur Abtretung der Forderungen an Dritte ist der Kunde in keinem Fall berechtigt. Verstößt der Kunde uns gegenüber gegen seine Verpflichtungen oder gerät er in Verzug, so ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten. Im Übrigen hat er uns sämtliche, zur Geltendmachung des Vorbehaltseigentums sowie zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts der aufgrund vorstehender Bestimmungen übertragenen sonstigen Sicherungsrechte sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten. Wir werden die von uns gehaltenen Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware oder Endprodukt gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und aus auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.  Die aus der Versicherung der Ware oder des Endproduktes entstehenden Forderungen gegen den Versicherer tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

§ 8 Nebenpflichten und Beratung

Vertragliche Nebenleistungen (z.B. Wartungsanleitungen) und Beratungen, soweit sie sich auf den Liefergegenstand beziehen, erbringen wir sorgfältig und nach bestem Wissen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und den von uns dem Kunden genannten Einsatzbedingungen. Hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung, auch bei etwaigen Unterlassungen, gelten die vorstehenden Bedingungen sinngemäß. Bloße Empfehlungen sind unverbindlich.

§ 9 Datenschutz

Im Sinne des Datenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass wir Daten über Kunden speichern und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen.

§ 10 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres Lagers, Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz unserer Firma.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz der Firma.

§ 12 Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, es sei denn, wir haben uns im Einzelfall schriftlich dem an einem anderen begründeten Gerichtsstand geltenden Recht unterworfen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung soll eine Regelung gelten, die der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

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